Die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ist
eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und zur Eingliederung
in das Arbeitsleben. Sie hat denjenigen behinderten Menschen, die wegen Art oder
Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt beschäftigt werden können,
- eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung
zu einem ihrer Leistung angemessenen Arbeitsentgelt aus dem Abeitsergebnis
anzubieten und zu ermöglichen, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten,
zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit
weiterzuentwickeln.
- Sie fördert den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen
Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen. Sie verfügt über ein möglichst breites
Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen sowie über qualifiziertes Personal
und einen begleitenden Dienst.
Die Werkstatt steht allen behinderten Menschen im Sinne des
Absatzes 1 unabhängig von Art oder Schwere der Behinderung offen, sofern erwartet
werden kann, dass sie spätestens nach Teilnahme an Maßnahmen im Berufs-bildungsbereich
wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen
werden.
(Aus
SGB IX Paragraph 136)